top of page
loading_spinner.gif

Wohngebäudeversicherung

Entstehen Schäden an Deiner Immobilie, die beispielsweise durch Feuer, Blitzschlag, Sturm oder das Platzen eines Leitungswasserrohres ausgelöst werden, kommen erhebliche Kosten auf Dich zu. Mit einer Gebäudeversicherung überträgst Du das finanzielle Risiko auf einen Versicherer.


Was zählt alles zu meinem Gebäude?


Das Gebäude selbst und alle fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände werden hinzugezählt.

Lorem Ipsum

background-1591227_1920_edited.jpg

Was ist nicht versichert?

Kein Versicherunsschutz besteht bei:


  • Schäden durch Unwetter: viele Versicherer regulieren erst ab Windstärke 8

  • Vorsatz: durch einen selbst verursachten Schaden

  • Grobe Fahrlässigkeit: hat im Regelfall eine Leistungskürzung zur Folge

Versicherungsschutz nur in Top-Tarifen: 


Platzen Ableitungsrohre, Wasser- oder Heizungsrohre außerhalb des Grundstücks, besteht Versicherungsschutz nur in Top-Tarifen. Aufgrund hoher Kosten die infolge eines Schadens entstehen, empfehlen wir das Risiko mitzuversichern.

background-1591227_1920_edited.jpg

Wann schützt mich meine Gebäudeversicherung?

Wann habe ich Anspruch auf Leistungen aus der Gebäudeversicherung?


Kommt es zu Schäden am Gebäude, werden die Kosten erstattet, sofern eines dieser Ereignisse die Ursache war:


  • Feuer und Blitzschlag (z. B. wenn der Tannenbaum in Brand geraten ist)

  • Explosion und Implosion (z. B. durch eine defekte Gasleitung)

  • Leitungswasser (z. B. nach einem Wasserrohrbruch)

  • Sturm und Hagel (z. B. nach einem Unwetter)

 

Welche Zahlungen erhalte ich im Schadenfall?


Neuwert bei Wiederaufbau: Kommt es zu einem Totalschaden an der Immobilie, leistet die Versicherung die Kosten, um die Immobilie in neuem Zustand aufzubauen.


Zeitwert bei Auszahlung: Soll nach einem Totalschaden die Immobilie nicht wieder aufgebaut werden, wird das Alter und die Abnutzung der Immobilie bei der Ermittlung der Schadensumme berücksichtigt (einige Top-Tarife entschädigen auch den Neuwert).


Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturen erstattet.

 

Schadenbeispiele


Infolge eines Rohrbruchs tritt Leitungswasser aus und beschädigt Fußboden und Wände:


  • Die Versicherung erstattet die Reparaturkosten, um das Leitungsrohr auszutauschen.

  • Es werden die Kosten zum Trocknen und neu Streichen der Wände sowie der Austausch des Fußbodens übernommen.


Ein Sturm entwurzelt einen Baum und dieser beschädigt die Eingangstür des Gebäudes. Die Immobilie wird kurzfristig unbewohnbar:


  • Es werden die Aufräumkosten für den Baum erstattet.

  • Es werden die Hotelkosten sowie die Kosten zur Bewachung der Eingangstür übernommen, bis diese repariert ist.

  • Es werden die Reparaturkosten für die Eingangstür und Terrasse erstattet.

background-1591227_1920_edited.jpg
background-1591227_1920_edited.jpg
background-1591227_1920_edited.jpg

Wissenswertes zur Wohngebäudeversicherung

Welche Leistungen können versichert werden?


  • Das Gebäude und Nebengebäude (Garagen, Carports, Hundehütten und Schuppen)

  • Gebäudezubehör (Terrassenzubehör, Müllcontainer, Klingel- und Briefkastenanlagen)

  • Einbauten (Einbauküchen, Einbauschränke, Sanitäranlagen und fest verlegte Fußbodenbeläge)

  • Zubehör (Soweit es der Instandhaltung oder zu Wohnzwecken dient z. B. Klima- und Zentralheizungsanlagen oder elektrische Rollläden)

 

Um welche Leistungen kann ich den Versicherungsschutz individuell erweitern?


  • Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck)

  • Glasbruch (unabhängig von der Schadensursache)

  • Regen- / Schmelzwasser

  • Überspannungsschäden

  • Unbenannte Gefahren (All-Risk-Deckung)


Abonniere den Finanzmakler Newsletter