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Tierhalterhaftpflicht Versicherung

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen, die durch ihr Haustier verursacht werden. Dies kann beispielsweise Schäden an Personen, Tieren oder Sachen umfassen, die durch das Tier verursacht werden.


Gut zu wissen:


In einigen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung. Dies ist teilweise abhängig von der Rasse oder Gemeinde.


Schäden von zahmen Kleintieren wie Katzen oder Hamstern, sind hingegen bereits über die Privathaft­pflicht versichert.

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Weitere Leistungen der Tierhalterhaftpflicht Versicherung

Welche zusätzlichen Leistungen bieten Top-Tarife?


  • Hunde:


    • Verzicht auf Leinen- und Maulkorbzwang

    • Private Tierhüter sind mitversichert

    • Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen im 1. Lebensjahr


    Pferde:


    • Mitversicherung von Reitbeteiligungen und Fremdreitern

    • Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen, Weiden und Pferdetransportanhängern

    • Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen im 1. Lebensjahr


    Gilt für Hunde und Pferde:


    • Ausfalldeckung mit Rechtsschutz: Kann der Schuldige für den entstanden Schaden nicht aufkommen, werden die Kosten von der eigenen Versicherung erstattet

    • Marktgarantie: Es besteht mindestens der Versicherungsumfang, den andere Versicherer bieten

    • Innovationsgarantie: Künftige Leistungsverbesserungen gelten auch für Bestandskunden

Hinweise:


Schäden von zahmen Kleintieren wie Katzen oder Hamstern, sind über die Privathaft­pflicht versichert.


In einigen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung. Dies ist teilweise abhängig von der Rasse oder Gemeinde.

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Wissenswertes zur Tierhalter­haftpflicht Versicherung

Wann leistet die Tierhalterhaftpflicht?


Die Versicherung übernimmt die Haftung auch für den Fall, dass Ihnen kein Vorwurf bzw. Verschulden für den durch das Tier entstandenen Schaden nachgewiesen werden kann.

 

Welche Bereiche kann ich unter anderem versichern?


Sachschaden:

Im Spieltrieb beschädigt der junge Welpe Teile des Wohnzimmers des Nachbarn.


Personenschaden:

Der Wachhund beißt den neuen Versicherungs­vertreter, da er nur dem langjährigen Versicherungs­makler vertraut. Die Tierhalter­haftpflicht übernimmt die Behandlungs- und Folgekosten und …


Vermögensschaden:

… darüber hinaus das Schmerzensgeld sowie die Kosten für den Verdienstausfall der verletzten Person.

Hinweis:


Im Falle eines Schadens muss dieser der Versicherung unmittelbar, (meist eine Woche) nach Eintritt des Ereignisses, angezeigt werden.

Die Versicherung weist unberechtigte Forderungen ab und setzt dieses gerichtlich durch (sogenannter passiver Rechtsschutz).

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Was ist nicht versichert?

  • Bei Eigenschäden, die dein Tier Dir selbst oder einer mitversicherten Person zufügt.

  • Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden.

  • Bei vertraglicher Haftung.

  • Bei beruflicher oder gewerblicher Nutzung des Tieres.

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