
Tierhalterhaftpflicht Versicherung
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen, die durch ihr Haustier verursacht werden. Dies kann beispielsweise Schäden an Personen, Tieren oder Sachen umfassen, die durch das Tier verursacht werden.
Gut zu wissen:
In einigen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung. Dies ist teilweise abhängig von der Rasse oder Gemeinde.
Schäden von zahmen Kleintieren wie Katzen oder Hamstern, sind hingegen bereits über die Privathaftpflicht versichert.



Weitere Leistungen der Tierhalterhaftpflicht Versicherung
Welche zusätzlichen Leistungen bieten Top-Tarife?
Hunde:
Verzicht auf Leinen- und Maulkorbzwang
Private Tierhüter sind mitversichert
Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen im 1. Lebensjahr
Pferde:
Mitversicherung von Reitbeteiligungen und Fremdreitern
Schäden an gemieteten Stallungen, Reithallen, Weiden und Pferdetransportanhängern
Beitragsfreie Mitversicherung von Fohlen im 1. Lebensjahr
Gilt für Hunde und Pferde:
Ausfalldeckung mit Rechtsschutz: Kann der Schuldige für den entstanden Schaden nicht aufkommen, werden die Kosten von der eigenen Versicherung erstattet
Marktgarantie: Es besteht mindestens der Versicherungsumfang, den andere Versicherer bieten
Innovationsgarantie: Künftige Leistungsverbesserungen gelten auch für Bestandskunden
Hinweise:
Schäden von zahmen Kleintieren wie Katzen oder Hamstern, sind über die Privathaftpflicht versichert.
In einigen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung. Dies ist teilweise abhängig von der Rasse oder Gemeinde.

Wissenswertes zur Tierhalterhaftpflicht Versicherung
Wann leistet die Tierhalterhaftpflicht?
Die Versicherung übernimmt die Haftung auch für den Fall, dass Ihnen kein Vorwurf bzw. Verschulden für den durch das Tier entstandenen Schaden nachgewiesen werden kann.
Welche Bereiche kann ich unter anderem versichern?
Sachschaden:
Im Spieltrieb beschädigt der junge Welpe Teile des Wohnzimmers des Nachbarn.
Personenschaden:
Der Wachhund beißt den neuen Versicherungsvertreter, da er nur dem langjährigen Versicherungsmakler vertraut. Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Behandlungs- und Folgekosten und …
Vermögensschaden:
… darüber hinaus das Schmerzensgeld sowie die Kosten für den Verdienstausfall der verletzten Person.
Hinweis:
Im Falle eines Schadens muss dieser der Versicherung unmittelbar, (meist eine Woche) nach Eintritt des Ereignisses, angezeigt werden.
Die Versicherung weist unberechtigte Forderungen ab und setzt dieses gerichtlich durch (sogenannter passiver Rechtsschutz).



Was ist nicht versichert?
Bei Eigenschäden, die dein Tier Dir selbst oder einer mitversicherten Person zufügt.
Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden.
Bei vertraglicher Haftung.
Bei beruflicher oder gewerblicher Nutzung des Tieres.