Rechtsschutz Versicherung
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, entstehen schnell Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro oder sogar zehntausend Euro. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – die Gerichts- und Anwaltskosten sowie bei Bedarf ein kostenfreies Darlehen für eine zu stellende Kaution.
Wissenswertes zur Rechtsschutzversicherung
Schadenbeispiele
Ein Arbeitnehmer hat die Kündigung erhalten und klagt auf Wiedereinstellung:
Es werden die Kosten des eigenen Anwalts übernommen.
Es erfolgt die Kostenübernahme des gegnerischen Anwalts.
Es werden die Gerichtskosten übernommen.
Der Kunde kauft einen Gebrauchtwagen und bereits nach kurzer Zeit stellt sich ein Motorschaden heraus. Der Kunde verlangt daher die Rückabwicklung des Kaufvertrages:
Es werden die Kosten des eigenen Anwalts übernommen.
Es erfolgt die Kostenübernahme des gegnerischen Anwalts.
Es werden die Gerichtskosten übernommen.
Es erfolgt die Kostenübernahme für einen Sachverständigen.
Hinweis:
Die Berufsrechtsschutz ist besonders zu empfehlen, da, anders als im Zivilrecht, in der ersten Instanz beide Parteien für Ihre Anwaltskosten selbst aufkommen müssen. Zudem ist die Berufsrechtsschutzversicherung im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar.
Was ist nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht bei:
vorsätzlich begangenen Straftaten
spekulativen Kapitalanlagen, sowie Spiel- und Wettverträgen
Streit zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Personen
Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten bzw. vor internationalen Gerichtshöfen
Insolvenzverfahren
Enteignungs-, Flurbereinigungs- oder Planfeststellungsverfahren
Ansprüche gegen den Rechtsschutzversicherer selbst
Hinweis:
Sofern aus Sicht des Rechtsschutzversicherers keine Möglichkeit besteht, den Rechtsstreit zu gewinnen, darf der Versicherer die Deckung des Rechtsstreits verweigern. Bist Du mit der Ablehnung des Rechtsschutzes nicht einverstanden, kannst Du beim Ombudsmann für Versicherungen Beschwerde einlegen.
Welche Leistungen kann ich in der Rechtsschutzversicherung versichern?
Die Rechtsschutzversicherung lässt sich mittels der folgenden Bausteine passgenau zusammen stellen:
Privatrechtsschutz: z.B. um Rentenansprüche gegenüber Sozialversicherungsträgern durchzusetzen
Berufsrechtsschutz: z.B. um eine Abfindung aus einer unberechtigten Kündigung durchzusetzen
Verkehrsrechtsschutz: z.B. um gegen ein verhängtes Fahrverbot vorzugehen
Erweiterter Strafrechtsschutz: z.B. um sich gegenüber Ermittlungen im Zuge eines Strafverfahrens zu schützen
Rechtsschutz für Mieter: z.B. um eine Mietkürzung während durchgeführter Baumaßnahmen durchzusetzen
Rechtsschutz für Vermieter: z.B. um Mietnomaden los zu werden
Rechtsschutz für Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken: z.B. um Streitigkeiten mit Nachbarn gerichtlich zu klären
Wer ist versichert?
Je nach Vereinbarung können folgende Personen versichert werden:
Versicherungsnehmer
Ehe- bzw. Lebenspartner
Sonstige Personen (Eltern z.B. im Pflegeheim, unverheiratete Kinder)
Welche Kosten könnten bei einem verlorenen Rechtsstreit entstehen?